|
Der neue "ePass" ist da ! |
PDF
|
| Drucken |
|
E-Mail
|
|
Geschrieben von Redaktion Wuncity
|
|
Samstag, 3. November 2007 |
|
Das neue Passgesetz ist die rechtliche
Basis für hochsichere Dokumente der Bundesbürgerinnen
und -bürger. Ab dem 01. November 2007 werden
die elektronischen Reisepässe (ePass) der zweiten
Generation eingeführt. Neben dem bisher elektronisch
gespeicherten Lichtbild werden ab diesem Zeitpunkt
auch zwei Fingerabdrücke der Antragstellerin/
des Antragstellers auf dem im ePass befindlichen
Chip gespeichert. Die Aufnahme des zusätzlichen
Sicherheitsmerkmals erfolgt für die Bürgerin/
den Bürger ohne zusätzliche Kosten. Eine
Anhebung der Passgebühren wurde von der Bundesregierung
nicht beschlossen.
Alle bislang ausgestellten Reisepässe bleiben
im Rahmen ihrer Laufzeit gültig. Dabei kommt
es nicht darauf an, ob die Pässe bereits einen
Chip mit Lichtbild aufweisen. Bereits mit einem
Chip versehene Pässe können nachträglich
nicht mit den elektronischen Fingerabdrücken
versehen werden.
Der neue ePass dient einer verbesserten Identifikationsüberprüfung.
Gegen unbemerktes Auslesen sind die Passdaten, das
Foto und insbesondere die Fingerabdrücke besonders
geschützt.
Neben dieser grundlegenden Änderung erfolgt
auch eine Anpassung im Bereich der Kinderreise-dokumente.
So werden Kinderreisepässe ab dem 01. November
2007 als Dokumente ohne Biometrie statt wie bislang
bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur noch
bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Sollte ein Kind ab dem 13. Lebensjahr ein Reisedokument
benötigen, so stehen hierfür der endgültige
ePass oder der Personalausweis zur Verfügung.
Die Möglichkeit der Eintragung eines Ordens-
oder Künstlernamens wird es genauso wie die
der Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines
Elternteils ab dem 01. November 2007 nicht mehr
geben.
Weitere Informationen zum ePass werden Ihnen hier
zur Verfügung gestellt.
|