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HANNOVER.
"Der unverminderte Trend zum exzessiven Alkoholkonsum durch Kinder und
Jugendliche ist alarmierend. Es muss von staatlicher und von kommunaler
Seite, aber natürlich auch von den Eltern, alles unternommen werden,
hier entscheidend gegenzusteuern." Dies sagte Innenminister Uwe
Schünemann am Montag in Hannover bei der Vorstellung aktueller
Ergebnisse gezielter Polizeikontrollen in Niedersachsen.
Danach hat die
Landespolizei im 2. Quartal 2008, also innerhalb von nur drei Monaten,
insgesamt 17.705 Minderjährige, darunter 886 Kinder, überprüft, von
denen 4.213 (164 Kinder) unter Alkoholeinfluss standen. Über 700
betrunkene Kinder und Jugendliche musste die Polizei nach Hause zu den
Eltern fahren, gut 500 ließ sie von Erziehungsberechtigten auf der
Wache abholen. Die Jugendämter wurden in knapp 700 Fällen informiert.
Schünemann hatte bereits im Februar bei der Vorstellung der
Kriminalstatistik auf den Zusammenhang von Alkohol und einer
gesteigerten Neigung bei Minderjährigen insbesondere zu
Körperverletzungen und Sachbeschädigungen hingewiesen und verstärkte
Kontrollen der Polizei angekündigt. Der Minister wies eindringlich
darauf hin, dass sich das Problem leider verstärke: Nach Erkenntnissen
des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen habe sich die
Zahl der mit Alkoholvergiftungen eingelieferten Kinder und Jugendlichen
in den letzten fünf Jahren von 9.500 auf über 19.000 verdoppelt.
Schünemann sprach sich unter anderem dafür aus, nach Maßnahmen zu
suchen, um nach illegalem Alkoholverkauf das Risiko der Tataufdeckung
für Ladeninhaber und Verkaufspersonal drastisch zu erhöhen. Er lobte
die sehr positive Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und betonte, die
Polizei werde auch in den kommenden Monaten den hohen Kontrolldruck
aufrechterhalten. Einen Schwerpunkt bildeten nach wie vor
Alkoholverkaufsstellen wie Kioske und Tankstellen sowie Treffpunkte zum
so genannten Vorglühen vor Diskotheken oder Gaststätten, aber auch an
Bushaltestellen und auf Bahnhofsvorplätzen.
Gleichzeitig, so der Minister, würden auch weiter konsequent
jugendschutzrechtliche Verstöße geahndet. Von April bis Juni
erstatteten die Polizeibeamten in 362 Fällen Straf- und
Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Mehr als die Hälfte betrafen Delikte wie
zum Beispiel Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkoholeinfluss und
richteten sich gegen die Jugendlichen selbst. Von den übrigen Anzeigen
waren volljährige Begleitpersonen, Gaststättenbetreiber, Kioskbesitzer
sowie Erziehungsberechtigte betroffen.
Bild: Zsuzsanna Kilián
Quelle:
Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration
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